Garantieerklärung - Holivica V3 Tragbarer Staubabsaugung

§1 Definitionen

  • Käufer — der ursprüngliche Erwerber des Produkts.
  • Produkt — der Artikel "Holivica V3 - Tragbarer Staubabsaugung".
  • Garantiegeber — der Online-Shop "Holivica", betrieben von „HOLIVICA SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ", ul. Henryka Wolińskiego 24A/50, 20-491 Lublin, VAT EU PL9462738041.
  • Territorium — Republik Polen.

§2 Parteien und Umfang der Garantie

  • Die Garantie wird ausschließlich dem ursprünglichen Erwerber des Produkts (Käufer) gewährt.
  • Das von der Garantie abgedeckte Produkt ist der Artikel "Holivica V3 - Tragbarer Staubabsaugung".
  • Der Garantiegeber ist der Online-Shop "Holivica".
  • Die Garantie gilt und wird ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angewendet.

§3 Garantiezeit

  • Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre ab dem Verkaufsdatum des Produkts.
  • Das Produkt muss über die Website holivica.pl gekauft worden sein.
  • Mängel, die während der Garantiezeit festgestellt werden, werden innerhalb von maximal 30 Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs des reklamierten Produkts an der Adresse des Garantiegebers behoben.

§4 Garantiebedingungen

  1. Diese Garantie deckt Produktmängel ab, die durch fehlerhafte Teile oder Herstellungsfehler verursacht wurden.
  2. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Rechte aus dieser Garantie durch den Käufer ist:
    • ein gültiger Kaufnachweis für das Produkt oder der Garantieschein,
    • das mangelhafte Produkt.
  3. Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
    • Produkte mit mechanischen Schäden, die nicht durch den Garantiegeber verursacht wurden,
    • Produkte, die durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt wurden,
    • Produkte mit Transportschäden,
    • natürlichen Verschleiß von Produktteilen wie Verbrauchsmaterialien, Abnutzung der Produktoberfläche, Filter,
    • Produkte, die ohne Filterwechsel verwendet wurden oder verschmutzte Produkte.
  4. Der Garantiegeber hat das Recht, die Durchführung einer Garantiereparatur in folgenden Fällen zu verweigern:
    • Bei Feststellung von Widersprüchen zwischen den Angaben in den Dokumenten und den am Produkt befindlichen Daten,
    • Bei Durchführung von Reparaturen oder konstruktiven Änderungen am Produkt außerhalb des Services des Garantiegebers,
    • Bei Verwendung von Verbrauchsteilen (Sicherungen, Filter, externe Netzteile usw.), die nicht den vom Hersteller für das Produkt verwendeten entsprechen,
    • Bei Feststellung mechanischer Schäden,
    • Bei Schäden durch zufällige Ereignisse (atmosphärische Entladungen, Überschwemmungen usw.).
  5. Die Verweigerung der Durchführung einer Garantiereparatur durch den Garantiegeber unter den in Punkt 4 der Garantiebedingungen genannten Bedingungen ist gleichbedeutend mit dem Verlust der Garantierechte, es sei denn, der Garantiegeber entscheidet anders.
  6. Bei begründetem Verdacht auf unsachgemäßen Gebrauch kann dem Käufer die Garantie verweigert werden. Begründete Verdachtsmomente umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
    • Einsendung des Produkts mit einem ungeeigneten Netzteil,
    • Einsendung des Produkts mit einem ungeeigneten Netzteil in einem früheren Reklamationsfall,
    • Einsendung des Produkts ohne Netzteil oder die Unmöglichkeit, es einzusenden.
  7. Die Garantie schließt die Rechte des Käufers aus den Bestimmungen über die Gewährleistung für Mängel der verkauften Sache nicht aus, schränkt sie nicht ein und setzt sie nicht aus.
  8. Der Reklamierende ist verpflichtet, das Gerät auf eigene Kosten in der Originalverpackung an den Verkäufer zu liefern. Schäden, die durch unzureichende Sicherung des Geräts beim Versand entstehen, fallen nicht unter die Garantiereparaturen.
  9. Die während dieser Zeit festgestellten Mängel werden innerhalb von maximal 30 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Geräts durch den Kunden kostenlos behoben. Die Kosten für den Versand des reparierten Geräts trägt der Garantiegeber.
  10. Der Garantiegeber verpflichtet sich, den Mangel zunächst durch Reparatur des Geräts zu beheben. Der Käufer hat nur dann Anspruch auf Austausch des Geräts gegen ein neues, wenn ein nicht behebbarer Herstellungsfehler festgestellt wird und wenn während der Garantiezeit dreimal Reparaturen durchgeführt wurden und das Gerät immer noch Mängel aufweist, die seinen ordnungsgemäßen Gebrauch verhindern. Wenn Gründe für den Austausch des Geräts gegen ein neues vorliegen, aber Hindernisse auftreten, die den Austausch unmöglich machen, z.B. die Nichtverfügbarkeit des Geräts, erstattet der Garantiegeber dem Kunden den gezahlten Betrag.
  11. Sollte sich das zurückgesendete Produkt als fehlerfrei erweisen, trägt der Käufer die Kosten für den Rückversand in Höhe von 5 EUR.