DE Recycling Guidelines

Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG)

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) informieren wir Sie über die korrekte Handhabung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten:

1. Verbot der Vermischung von EAG mit anderen Abfällen

Es ist verboten, Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Hausmüll zu entsorgen. Geräte, die mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, müssen getrennt gesammelt werden.

2. Potenzielle Risiken

Elektrische und elektronische Geräte können gefährliche Stoffe, Gemische und Bauteile enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung schwerwiegende Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Lebewesen sowie für die Umwelt darstellen können.

3. Sammelstellen für EAG

Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen bei autorisierten Sammelstellen abgegeben werden. Eine Liste dieser Stellen finden Sie auf den Websites der Kommunen oder unter www.ear-system.de.

4. Rolle der Haushalte

Privathaushalte spielen eine Schlüsselrolle im System der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Durch die Abgabe von EAG an den entsprechenden Sammelstellen tragen sie zur ordnungsgemäßen Abfallbehandlung und zum Umweltschutz bei.

5. Pflichten der Verbraucher

  • Verbraucher sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte an Rücknahmestellen oder bei zur Sammlung von EAG berechtigten Personen abzugeben.
  • Es ist verboten, EAG im Hausmüll zu entsorgen oder außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen abzulegen.

6. Sanktionen

Die Entsorgung von EAG im Hausmüll oder die Nichtabgabe an berechtigte Sammelstellen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

7. Vorteile der ordnungsgemäßen Entsorgung

Die korrekte Entsorgung von EAG trägt bei zur:

  • Schonung der Umwelt
  • Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe
  • Vermeidung der Freisetzung gefährlicher Stoffe in die Umwelt

8. Vorbereitung der Geräte zur Abgabe

Vor der Abgabe von EAG sollten Sie:

  • Das Gerät vom Stromnetz trennen
  • Batterien und Akkus entfernen, falls möglich
  • Das Gerät gegen Beschädigungen während des Transports sichern

9. Weitere Informationen

Weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erhalten Sie:

  • Bei Ihrer Gemeindeverwaltung
  • An der Verkaufsstelle von Elektro- und Elektronikgeräten
  • Auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: www.bmu.de

Denken Sie daran, dass die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten unsere gemeinsame Pflicht und ein wichtiger Schritt zum Schutz unserer Umwelt ist.